Hinter dem Gesichtsschleier strenggläubiger Musliminnen lässt sich einiges verbergen: Dass seine Ehefrau schielt und einen Bart hat, bemerkte ein arabischer Botschafter deshalb erst nach Unterzeichnung des Ehevertrages.
Ein Gericht im Emirat Dubai musste sich nun mit der Scheidung beschäftigen, berichtet die Zeitung «Gulf News». Die «bärtige» Braut darf den von ihrem Mann gekauften Schmuck und Geschenke im Wert von 500´000 Dirham (rund 150´000 Franken) behalten.
Von Schwiegermutter getäuscht
Der Botschafter hatte dem Bericht zufolge vor Gericht erklärt, er habe die Medizinerin vor dem Hochzeitstermin immer nur mit Schleier mit schmalem Augenschlitz gesehen. Beim Aussuchen der Braut habe ihm seine Mutter geholfen.
Die Familie der bärtigen Frau habe ihn und die Mutter jedoch getäuscht, indem sie ihnen das Foto einer hübscheren Schwester gezeigt habe. (gca/SDA)
Was will man dazu noch sagen? Wenn man die Katze im Sack kauft, ist man(n) selber Schuld. Immer wieder witzig was die Muslimen so alles treiben und kaufen. Daher ist es mir doch lieber, wenn die Frauen bei uns ohne Gesichtsschleier umher laufen. Auch wenn man sich ab und zu wĂĽnscht, die eint oder andere wĂĽrde einen Schleier tragen. ![]()











